Der VVDE ist ein bereits seit
1904 in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
(VVaG) bestehender genossenschaftsähnlicher Zusammenschluss
von öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen des
Personen- und Gütertransports auf Schiene und Straße
(im Straßenverkehr überwiegend ÖPNV).
Als Schaden- und Unfallversicherung
seiner Mitgliedsunternehmen hat der Verband den Zweck, die verkehrsbetrieblichen
Schadenrisiken jedes angeschlossenen Unternehmens aus Ereignissen
wie:
- Transportmittelunfälle
- sonstige Unfälle
gegenseitig und gemeinschaftlich
auf der Basis eines kostendeckenden nachschüssigen Umlageverfahrens
zu tragen.
Bei Schadenereignissen vorbezeichneter
Art bietet der VVDE seinen rund hundert Mitgliedsunternehmen Versicherungsschutz
gegen Schäden und Ersatzansprüche, namentlich:
- gegen Sacheigenschäden an Fahrzeugen,
betrieblichen Anlagen und Gebäuden
- gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht
gegenüber jedermann (Fahrgäste, Geschäftspartner,
Dritte)
Versicherungsnehmer sind ausschließlich
die als Mitglieder in den VVDE aufgenommenen Verkehrsunternehmen
mit Betriebssitz in Deutschland. Die Mehrzahl unserer Mitgliedsunternehmen
befindet sich - ganz oder überwiegend - in öffentlicher
Trägerschaft von Gemeinden, Gebietskörperschaften oder
Bundesländern. Rechtsform und Organisationsstruktur der Unternehmen
sind jedoch - wie bei den rein privaten Betrieben des Verbands
- zumeist zivilrechtlicher Natur.
Seit Gründung des VVDE vor
über hundert Jahren ist es sein Ziel, den angeschlossenen
Verkehrsunternehmen für die betreffenden Risikobereiche einen
möglichst universellen, den sich wandelnden betrieblichen
Belangen kontinuierlich angepassten und dabei kostengünstigen
Versicherungsschutz zu bieten. Zur Gewährleistung von Praxisnähe,
Aktualität und Bonität des verbandlichen
Leistungsangebots, wirken Unternehmens- und Betriebsleiter der
Mitgliedsunternehmen regelmäßig in den Verbandsorganen
mit. Alle Mitgliedsunternehmen beschließen unmittelbar
und gemeinsam über die Versicherungsbedingungen.
Anders als die gewerbliche Versicherungswirtschaft
arbeitet der VVDE ohne Gewinn- erzielungsabsicht. Anders
auch als dort werden im VVDE nicht fixe Prämien erhoben,
deren Zusammensetzung und Kalkulation für den Versicherungsnehmer
nicht durchschaubar sind. Stattdessen wird der Geldbedarf des
VVDE durch ein transparentes Umlageverfahren aufgebracht,
dem striktes Kostendeckungsprinzip zu Grunde liegt und
welches allein der Kostenausgleichung dient (Schadenausgleichsverband).
Die Umlagen der VVDE-Bahnbetriebsversicherung
und die Umlagen der VVDE-Kraftfahrbetriebsversicherung,
welche jeweils Haftpflicht und Kasko einheitlich abgelten,
werden aus Gründen der unterschiedlichen Risikostruktur beider
Verkehrs- und Versicherungszweige stets getrennt berechnet
und ausgewiesen. Umlagezahlungen (Versicherungsbeiträge)
werden im VVDE erst fällig, wenn und so weit tatsächlich
Inanspruchnahmen des Verbands erfolgt sind. Das VVDE-Umlageverfahren
garantiert den Mitgliedsunternehmen dauerhafte Liquiditätsvorteile
und automatische Reduzierung der Versicherungskosten bei
sinkendem Entschädigungsaufwand. Insolvenzrisiken des Versicherers
wegen (ruinöser) Tarifkalkulationen scheiden aus.