Kraftfahrtversicherung
Für ein Kraftverkehrsunternehmen, egal ob im Bereich des ÖPNV oder des Güterkraftverkehrs aktiv, ist der Versicherungsschutz für den eigenen Fahrzeugfuhrpark ein zentraler Kostenfaktor. Deshalb ist das rein kostendeckende Geschäftsmodell des VVDE so interessant: Ohne den Zwang der Gewinnerzielung können wir unseren Mitgliedern wirtschaftlich attraktive Versicherungslösungen anbieten. Dank unserer ausschließlichen Fokussierung auf den Verkehrsmarkt und langjähriger Erfahrung kennen wir die speziellen Bedürfnisse unserer Mitglieder bei Versicherungsschutz und Schadenabwicklung sehr genau. Dass unsere Mitgliedsunternehmen Träger des Versicherungsvereins und gleichzeitig in den Gremien des VVDE auch personell vertreten sind, bietet die Gewähr für stetige Bedarfsanpassungen.
Das Versicherungsangebot des VVDE in der Kraftfahrtversicherung wird von der Satzung in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB-VVDE) definiert: Auch im Kraftfahrtbereich hat sich das "Paket" aus Kraftfahrt-Haftpflicht- und Kraftfahrt-Kaskoversicherungsschutz bewährt.
Im Rahmen der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des VVDE genießen unsere Mitglieder Versicherungsschutz bei berechtigten gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich aus dem Gebrauch der mitgliedseigenen Kraftfahrzeuge ergeben, seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden von Fahrgästen oder Dritten. Gedeckt ist umgekehrt auch die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter, mit denen sich Ihr Unternehmen konfrontiert sieht. Die VVDE-Deckung liegt dabei deutlich über den gesetzlichen Anforderungen des Pflichtversicherungsgesetzes.
Und schließlich bietet die VVDE-Kraftfahrt-Haftpflichtdeckung noch einen weiteren Vorteil: Gedeckt sind auch Schadenersatzansprüche Dritter gegen Ihr Unternehmen - oder auch gegen persönlich in Anspruch genommene gesetzliche Vertreter oder Betriebsleiter Ihres Unternehmens - wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung, die in einem Sachzusammenhang mit dem Kraftfahrtbetrieb steht (Beispiel: ein nicht mehr standsicheres Haltestellenschild stürzt um und verletzt einen Passanten).
Die Kraftfahrt-Kaskoversicherung des VVDE ist als Vollkaskoversicherung für die Kraftfahrzeuge Ihres Unternehmens ausgestaltet. Sie bietet umfassenden Schutz gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Kraftfahrzeuge. Selbstverständlich sind bei uns auch unfallbedingte Abschleppkosten gedeckt, ebenso Sachverständigenkosten bei mit uns abgestimmter Beauftragung.
Unseren Mitgliedern können wir aber noch einen weiteren Vorteil bieten, eine Sacheigenschaden-Deckung auch im Kraftfahrtbereich: Schäden an betrieblichem Eigentum durch Unfälle mit bei uns versicherten Kraftfahrzeugen sind ebenfalls versichert. Dies gilt beispielsweise beim "klassischen" Torschaden wegen unsachgemäßer Einfahrt in die Abstellhalle. Und zu guter Letzt können Sie auch die Dienst-Pkw Ihres Unternehmens kostengünstig bei uns mitversichern.
Seit 2019 bietet der VVDE seinen Mitgliedern zusätzlichen Versicherungsschutz gegen eine Haftung für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG). Die VVDE-Umweltschadenversicherung für Kraftfahrzeuge deckt öffentlich-rechtliche Ansprüche mit einer Höchstsumme von 5 Millionen Euro pro Jahr.
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
- Ausgleich berechtigter gesetzlicher Schadenersatzansprüche Dritter, die durch den Gebrauch Ihrer Kraftfahrzeuge entstehen
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen Dritter gegen Ihr Unternehmen
- VVDE-Deckung übertrifft die gesetzlichen Anforderungen des PflVG
- Deckung auch bei Schadenersatzansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung mit Kraftfahrtbetriebsbezug
Kraftfahrt-Kaskoversicherung
- umfassender Vollkaskoversicherungsschutz für Ihre Kraftfahrzeuge gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust
- auch unfallbedingte Schäden an mitgliedseigenen Betriebsanlagen (z.B. Hallentor, Tankanlage) sind mitversichert
Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
Der VVDE arbeitet rein kostendeckend und ohne Gewinnerzielungsabsicht - dies kommt den Mitgliedsunternehmen unmittelbar zugute!
Anders als bei der üblichen Kfz-Kaskoversicherung sind beim VVDE sogar unfallbedingte Schäden an mitgliedseigenen Betriebsanlagen wie Fahrzeughallen oder Toranlagen gedeckt!
Ist für einen Unfallschaden am dienstlich genutzten privaten Pkw eines Arbeitnehmers in analoger Anwendung von § 670 BGB Aufwendungsersatz zu leisten, so wird dem Mitgliedsunternehmen dieser Aufwand erstattet.