Bahnbetriebsversicherung

Seit 1904 ist der VVDE als Spezialversicherer im Bereich der Bahnbetriebsversicherung tätig. Wir verfügen über reichhaltige Erfahrung und eine besondere Expertise in diesem Spezialsegment. Das Versicherungsangebot in der Bahnbetriebsversicherung wird von der Satzung des VVDE definiert: Die Deckungseinheit aus Bahnbetriebs-Sacheigenschaden- und Bahnbetriebs-Haftpflichtversicherungsschutz hat sich in langjähriger Praxis bewährt.

Die Anknüpfung an den Begriff Bahnbetrieb rührt daher, dass das für den Bahnbereich einschlägige Haftpflichtgesetz (HaftPflG) die verschuldensunabhängige Haftung - anders als im Kfz-Bereich - nicht an das einzelne Fahrzeug und dessen Halter knüpft, sondern an den Bahnbetrieb und das dahinterstehende Bahnbetriebsunternehmen. Seit der Bahnstrukturreform des Jahres 1994 können dies Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) wie auch Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) sein. Berg- und Seilbahnbetreiber gehören seit jeher zum Mitgliederkreis des VVDE.


Die Bahnbetriebs-Sacheigenschadenversicherung des VVDE umfasst zunächst die Schienenfahrzeuge (Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Güterwagen) und sichert diese gegen Unfall- und Verlustrisiken ab. Sie deckt darüber hinaus aber auch unfallbedingte Schäden an den Bahnanlagen des Mitglieds. Dies können unfallbedingte Schäden an der Schieneninfrastruktur sein, aber beispielsweise auch solche an betriebseigenen Signalanlagen. Die Praxisnähe des VVDE erkennen Sie daran, dass sich die Deckung auch auf Kosten unfallbedingt erforderlicher Aufräum- und Bergungsarbeiten erstreckt.

Der Versicherungsschutz des VVDE bietet Ihnen einen weiteren exklusiven Vorteil: Gedeckt sind auch vandalismusbedingte Schäden an Bestandteilen des Bahneigentums, insbesondere Schäden an Schienenfahrzeugen, daneben aber auch an Blinklichtanlagen, Schranken, Signal- und Fernsprechanlagen, am Oberbau, an Brücken und an Fahrleitungen.


Der Bahnbetriebs-Haftpflichtversicherungsschutz des VVDE erstreckt sich auf den gesamten Bahnbetrieb des Mitglieds - sei es der Fahrbetrieb und/oder der Infrastrukturbetrieb. Unsere Haftpflichtdeckung schützt Ihren Bahnbetrieb gegen Schadenersatzansprüche aufgrund des Haftpflichtgesetzes oder anderer gesetzlicher Haftungsbestimmungen privatrechtlichen Inhalts bei einer Schadenentstehung durch einen Bahnbetriebsunfall. Die Haftpflichtversicherung des VVDE deckt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter gegen Ihr Unternehmen und umgekehrt die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen Dritter. Dabei können unsere Mitglieder auf das hochspezialisierte Juristenteam des VVDE zurückgreifen.

Unser Haftpflichtversicherungsschutz geht aber noch weiter: Ihr Unternehmen ist bei uns auch gegen Schadenersatzansprüche bei Unfällen wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen geschützt, die einen Bezug zum Bahnbetrieb aufweisen (Beispiel: Kunde stürzt auf vereister Treppe zum Bahnsteig, weil nicht rechtzeitig gestreut wurde). Dies gilt sogar dann, wenn gesetzliche Vertreter oder Betriebsleiter Ihres Unternehmens von Geschädigten persönlich in Anspruch genommen werden.

Die VVDE-Deckung übertrifft die gesetzlichen Anforderungen deutlich: Die Deckungshöchstsumme des VVDE beläuft sich auf 100 Millionen Euro pro Schadenereignis, während § 14 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) eine Mindestdeckungssumme von lediglich 20 Millionen Euro vorschreibt. Damit ist Ihr Unternehmen beim VVDE auch für den Großschadenfall bestens abgesichert.

Die maximale Deckungssumme des VVDE von 100 Millionen Euro je Schadenereignis steht unseren Mitgliedern ohne Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Schadenereignissen innerhalb eines Versicherungsjahres oder auf eine Jahreshöchstdeckungssumme zur Verfügung, also nicht etwa mit einer Beschränkung auf nur zwei Schadenereignisse pro Kalenderjahr, wie dies bei gewerblichen Versicherern häufig der Fall ist.

Selbstverständlich können wir Ihnen auf Wunsch aber auch nur die Mindestdeckung nach §§ 14, 14 b AEG anbieten – sprechen Sie uns gerne hierauf an.


Seit 2019 bietet der VVDE seinen Mitgliedern zusätzlichen Versicherungsschutz gegen eine Haftung für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG). Die VVDE-Umweltschadenversicherung für Bahnfahrzeuge deckt öffentlich-rechtliche Ansprüche mit einer Höchstsumme von 5 Millionen Euro pro Jahr.

Bahnbetriebs-Sacheigenschadenversicherung

  • Absicherung Ihrer Schienenfahrzeuge (Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Güterwagen) gegen Unfallschaden- und Verlustrisiken
  • zusätzlicher Versicherungsschutz für unfallbedingte Schäden an mitgliedseigenen Bahnanlagen (Schieneninfrastruktur, Signalanlagen etc.)
  • Übernahme der Kosten von Aufräumarbeiten nach Unfällen (Bergungskosten)
  • Deckung auch für Vandalismusschäden an Ihren Schienenfahrzeugen und grundlegenden Bestandteilen des Bahneigentums (u.a. Blinklichtanlagen und Schranken)

Bahnbetriebs-Haftpflicht­versicherung

  • Ausgleich berechtigter gesetzlicher Schadenersatzansprüche Dritter aus Bahnbetriebsunfällen (EVU und/oder EIU)
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen Dritter im Zusammenhang mit Bahnbetriebsunfällen
  • Rückgriff auf hochspezialisiertes VVDE-Juristenteam
  • VVDE-Deckung übertrifft die gesetzlichen Anforderungen deutlich
  • Deckung auch bei Unfällen wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen mit Bahnbetriebsbezug

Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

Die VVDE-Deckungshöchstsumme von 100 Millionen Euro pro Schadenereignis steht unseren Mitgliedern ohne Jahresmaximum unbegrenzt zur Verfügung, also nicht etwa mit der üblichen Beschränkung auf nur zwei Schadenereignisse pro Kalenderjahr!

Der VVDE arbeitet rein kostendeckend und ohne Gewinnerzielungsabsicht - dies kommt den Mitgliedsunternehmen unmittelbar zugute!

Anders als bei einer üblichen Bahn-Kaskoversicherung sind im Rahmen der Bahnbetriebs-Sacheigenschadenversicherung des VVDE auch unfall- und sogar vandalismusbedingte Schäden an mitgliedseigenen Bahnanlagen wie Schranken oder Signalanlagen gedeckt!